17.2.2014

Wer seine Rechte und Möglichkeiten ausschöpft, macht sich verdächtig

[…]

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden neben dem plakativen Reizthema Kinderpornographie auch meist organisierte Kriminalität und Terrorismus als Begründung angesprochen. Eigentlich sollte man in einem Rechtsstaat glauben, dass gilt: Nulla Poena sine Lege, keine Strafe ohne Gesetz. Wer nicht mit Drogen handelt, ist kein Drogenhändler, wer keine Bombe schmeisst oder sich dazu verabredet, ist kein Terrorist, wer keine Kinder schändet, ist kein Kinderschänder. In diesem Fall hat man aber Daten, die belegen, dass Edathy vermutlich die rechtlichen Freiheiten weitgehend ausgeschöpft hat. […]

Solange auf der anderen Seite ein Staat und Behörden wären, die mir diese Informationsfreiräume vollumfänglich garantieren und sie mit grösstmöglicher Vorsicht behandeln, wäre eine Vorratsdatenspeicherung nicht allzu schlimm. Was aber in diesem Fall offensichtlich wird, ist das Gegenteil: Wer seine Rechte und Möglichkeiten ausschöpft, macht sich verdächtig. Wie die Grauzone anzusetzen ist, wie die Daten zu bewerten sind, die dann komplett und langfristig und jederzeit abrufbar sind, liegt ganz im Ermessen der Behörden […]. Bei Edathy haben 31 Internetvorgänge in 5 Jahren gereicht, um eine Existenz komplett zu zerstören. Vorratsdatenspeicherung bedeutet nicht weniger, als alle Verbindungen derartigen Verdächtigungen auszusetzen – oder eben darauf zu achten, dass man wie in einer Diktatur jeden Graubereich vermeidet, den das System definieren könnte.

[…]

(Don Alphonso in den FAZ-Blogs)

Wer die DDR erlebt hat (selbst wer sie nur von Besuchen bei Freunden und Verwandten her kennt), kann mE. nicht anders, als Don Alphonsos Einschätzung zu unterschreiben. Die Rede von der DDR als „Unrechtsstaat” muß man sich in diesem Zusammenhang auf der Zunge zergehen lassen, wenn sie ausgerechnet von jenen kommt, die im gleichen Atem laut nach einer Vorratsdatenspeicherung rufen.

(Kommentarfunktion z.Zt. deaktiviert.)