Wissen und Eigentum

In der Renaissance entdeckten die italienischen Stadtstaaten das Gewerbemonopol als Instrument der Wirtschaftsförderung. Zu den Begünstigten gehörten Handwerker wie etwa die Gilde der venezianischen Glasmacher. Als Gegenleistung für das Monopol hatten sie ihr Wissen allerdings geheim zu halten und durften ausschließlich innerhalb der Stadt arbeiten, die das Privileg gewährt hatte. Einer anderen Logik folgte das Mitte des 16. Jahrhunderts verliehene Gewerbemonopol für die englischen Drucker und Verleger. Im Austausch für das Verlagsprivileg musste sich die Stationers’ Company der politischen Zensur unterwerfen und jedes Buch vor der Veröffentlichung zur politischen Kontrolle vorlegen. Gemeinsam ist diesen frühen Formen der Verfügungsrechte über Wissen eine auffällige Gleichgültigkeit gegenüber den eigentlichen Schöpfungsleistungen. Honoriert wurde nicht in erster Linie individuelle Kreativität als vielmehr die erhoffte lokale Wertschöpfung bzw. politisches Wohlverhalten: Nicht der Verfasser eines Buches erhielt das königliche Verwertungsrecht, sondern der Drucker. Der uns heute so geläufige und rechtlich sehr bedeutsame Unterschied zwischen der Erfindung und der Nachahmung, der Idee und ihrer Kopie, spielte in der Wissensordnung der frühen Neuzeit keine ausgeprägte Rolle.

(Jeanette Hofmann / Christian Katzenbach, Wissen und Eigentum, Einführung)

Ich schließe mich dem Tip von Kathrin Passig an, die täglich neu geposteten Beiträge zum Urheberrecht ab sofort zu ignorieren, und statt dessen die Veröffentlichung der Bundesanstalt für politische Bildung(!) zu lesen (siehe Link oben - PDF-Gratisdownload).