27.10.2009

Copyright und Copyleft

Grundlage des Copyright und damit auch des Copyleft ist der Begriff des „geistigen Eigentums“, ein ideologischer Kampfbegriff, der im Zuge der WIPO-Gründung 1967 eingeführt wurde. In Analogie zum Sacheigentum behauptet der Begriff ein gleichermaßen exkludierendes (eine Sache kann nur von Einem besessen werden) wie rivalisierendes (eine Sache kann gleichzeitig nur von Einem genutzt werden) Verhältnis von NutzerIn und Sache.

Das Essay von Stefan Meretz im Keimform-Blog bietet eine kluge Einführung in die Feinheiten der Unterscheidung zwischen „freier” und „Freier” Software - auch wenn ich den dort vorgebrachten Argumenten für den Modellcharakter von Open Source für den Rest der Ökonomie durchaus skeptisch gegenüber stehe.

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