Orwell-Jahr 2009 - letzter Akt, erster Aufzug
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Laut eines Entscheids des Landgerichts Karlsruhe (zweite Instanz in der Sache) war die Hausduchsuchung beim Betreiber von Wikileaks.de rechtmäßig, weil dieser sich dem Verdacht aussetzt, zur Verbreitung von kinderpornographischen Schriften beizutragen. Dies geschieht, indem er mit Wikileaks.com verlinkt, wobei dort wiederum die berüchtigte dänische Sperrliste publiziert und mit den dort aufgelisteten Seiten verlinkt wird.
Man hat es also mit einem „dort²” zu tun - wobei es unklar ist, ob nicht eher eine Verdünnung in Form eines „dort³” vorliegt bzw. auch noch höhere Potenzen von dem Urteil betroffen wären.
Mit anderen Worten: wer mit einer Seite verlinkt, von der wiederum Links auf strafbare Inhalte ausgehen (über wieviel Zwischenschritte auch immer), muß damit rechnen, daß morgens in aller Frühe die Polizei an die Tür klopft, die Wohnung auf den Kopf stellt und den eigenen Computer zur weiteren Untersuchung beschlagnahmt.
Damit hat ein deutsches Landgericht soeben ein Urteil gefällt, in dem festgestellt wird, daß das Internet illegal ist.
Das wird mit gewisser (ich wollte eigentlich schreiben: „großer”, aber man weiß ja nie) Wahrscheinlichkeit von der nächsten Instanz gekippt. Bis dahin (und das wird ein Weilchen dauern) ist aber völlig unklar, welches Risiko man eingeht, wenn man eine eigene Seite betreibt, auf der externe Links gesetzt sind - auf Seiten (dieser Link wäre aus „dort³”-Perspektive wohl auch strafbar, und der verlinkte Eintrag erst recht) welcher Art auch immer.
(Via Heise; bei Udo Vetter - der hier auch als Anwalt des Beschwerdeführers tätig ist - findet sich mehr).
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Unser Parlament (maßgeblich angefeuert durch die intrigante Supernanny, wie sie Jens Berger - aka Spiegelfechter - ganz gut aufs Korn nimmt) hat ein Gesetz beschlossen, mit dem man Internet-Provider dazu zwingen kann, kinderpornographische Seiten im Internet mittels DNS-Blockade zu sperren.
Im Video wird vorgeführt, wie das in genau 27 Sekunden zu knacken ist (selbst unter Windows muß man den Rechner nicht einmal neu booten).
Beim CCC finden sich zusätzliche Hinweise, inklusive Verweis auf DNS-Server von Diensten, die man schwerlich zensieren kann.
(Via lawblog)