16.2.2008

Illegale Kommentare

Stefan Niggemeier ist in einem - m.E. essentiellen - Rechtssteit unterlegen: man hat ihn verdonnert, weil er es nicht rechtzeitig geschafft hat, einen "unzulässigen" Kommentar zu einem kritischen Eintrag auf seiner Seite zu löschen.

Ich vergleiche das ich mit einem Urteil gegen einen Wirt, in dessen Kneipe rechtsradikale Sprüche gerissen wurden: wenn man dessen Fall analog verhandeln wollte, müßte man vom Wirt verlangen, daß er die Äußerungen seiner Gäste kennt, bevor sie fallen. Das wäre offenkundiger Unsinn, und genau dies ist auch das Urteil der Ersten Instanz. Ich bin allerdings gar nicht so sicher, ob die Revision das genauso sieht.

Ebenso offenkundig unsinnig ist aber, daß Stefan die Kommentarfunktion zu oben genanntem Eintrag sperrt, TrackBack aber weiter zuläßt. Statt eines wohlwollenden Eintrags könnte ich auch richtig nettes Zeug "pingen" - und hinterher mit einer fiesen Unterlassungsklage vor der Tür stehen.

Ich habe den Verdacht, daß dieses fehlende Verständnis für die Divergenz zwischen Möglichkeit und Inhalt der Technik des Internets sehr viel weiter verbreitet ist, als dies die Netzwerkbewohner selber vermuten: es betrifft sie nämlich selber. Sonst habe ich keine Erklärung, warum jene, die Schäubles Vorratsdatenspeicherung ablehnen, gleichzeitig google-analytics im Hintergrund laufen haben, um möglichst genau zu wissen, wer vor ihnen den Diener gemacht hat - sprich: ihren Link klickte.

Dies mal als Eingangspolemik. Ich komme auf das Thema zurück

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