Notiz - „Kürzung des Existenzminimums”

Zusätzlich zu dieser allgemeinen Machtlosigkeit und Erniedrigung sind Langzeitarbeitslose noch der Willkür der Behörden ausgesetzt. Denn die JobCenter und ARGEN haben das Recht, die Zahlungen an Hartz-IV-Empfänger bis zum Wegfall der Leistung einzuschränken, falls diese ihren Anweisungen nicht Folge leisten. […] Sanktionen sind nicht nur, aber auch ein Mittel, um den Sparvorgaben der Bundesagentur für Arbeit nachzukommen. Diese Anordnungen sind keine Bagatellmaßregeln, sondern gehen an die Existenz: [man kann] zum Beispiel von einem Fall lesen, in dem ein Diabetiker sich aufgrund der Sanktionen kein Insulin und auch kein Essen mehr leisten konnte.

(Telepolis)

Die Tatsache, daß man nach nur einem Jahr Arbeitslosigkeit alle Chancen hat, komplett aus der Gesellschaft heraus zu fliegen, ist mir längst bekannt. Was jedoch - unbemerkt von einer größeren Öffentlichkeit - hinter den Kulissen abläuft, hätte ich nicht für möglich gehalten - und das ist jetzt definitiv keine Verschwörungstheorie, sondern durch glaubwürdige Quellen (PDF) bezeugt.

Mir ist gerade fürchterlich übel.

Nachtrag:

Telepolis:Haben Sie abschließend noch einen wichtigen Tipp für Sanktionierte?

Solveig Koitz: Wer keine finanziellen Reserven hat und dringend auf die Auszahlung des Geldes vom Jobcenter angewiesen ist, muss mit dem Gang zum Sozialgericht nicht warten, bis das JobCenter den Widerspruch beantwortet hat. Man kann beim Sozialgericht sofort einen Antrag auf Eilrechtsschutz stellen und sollte diese Möglichkeit nutzen.

Viele wissen nicht, wie das geht, das ist aber auch ohne Anwalt zu schaffen. Man geht beim Sozialgericht in die Rechtsantragstelle und nimmt dorthin seinen Personalausweis, einen aktuellen Kontoauszug, den Sanktionsbescheid und den aktuellen Bewilligungsbescheid mit. Am sichersten ist es, man hat seine gesamte Korrespondenz mit dem JobCenter - möglichst in geordneter Form - dabei. Die Mitarbeiter der Rechtsantragstelle formulieren dann die Klage und den Antrag auf Eilrechtsschutz. Leider muss man nicht nur die Fahrtkosten zum Sozialgericht aufbringen, auch die beim Gericht einzureichenden Kopien sind selbst zu bezahlen. Wer eine günstigere Kopiermöglichkeit hat als den Münzkopierer im Sozialgericht, sollte diese nutzen. Noch ein Tipp zuallerletzt: Man hat das Recht, einen Beistand mit ins JobCenter zu nehmen. Das kann jede Person sein, die sich vernünftig benimmt.