18.11.2008

Der Hoax von der Online-Durchsuchung

Verlangte der deutsche Verteidigungsminister im Bundestag, die Bundeswehr solle bei ihrem Einsatz für den Weltfrieden am Hindukusch Laserschwerter und Tarnkappen bekommen, würden einige Medien vermutlich doch nachfragen, ob eine geistige Verwirrung vorliege und ob man das Anliegen ernst nehmen solle. Bei der Online-Durchsuchung geschieht das nicht, obwohl der Einsatz einer Spionagesoftware für private Rechner bislang weder erfolgreich stattgefunden noch sich jemand erkühnt hat, irgendeine plausible Methode zu beschrieben, wie die Ermittlungsmethode praktisch umgesetzt werden könnte.

Burks auf Telepolis

Eben saß ich noch im Auto und habe kopfschüttelnderweise der Meldung im DLF zugehört, daß im (glücklicherweise vor dem Aus stehenden) Entwurf zum BKA-Gesetz explizit verboten werden sollte, zum Initiieren einer Online-Untersuchung die Wohnung des Verdächtigen zu betreten (im Gegensatz zur Video- oder Audioüberwachung, wo man dies hätte tun dürfen). Wenn ich mir Burks' Ausführungen - und besonders den als Quelle verlinkten Unsinn im Kompromißpapier zwischen SPD und CDU - durchlese, wird endgültig klar, daß die Herren es nicht der Mühe wert befanden, endlich mal jemanden mit technischem Grundlagenwissen zu Rate zu ziehen. Die, die unsere Gesetze schreiben, glauben allen Ernstes immer noch, daß man ganz locker den "www-Weg" (ein Zitat - ich habe eine entfernte Ahnung, was damit gemeint sein könnte) nutzen kann, um da einfach mal so eben in einen fremden Rechner hineinzuspazieren.

Zur Erinnerung (Kinder befragen Politiker):


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