8.7.2008

Notizbuch

Auch der Datenschutzbeauftragte ist darüber gestolpert, daß an Google-Analytics dieses oder jenes ein wenig - nun: fragwürdig ist. Im Heise-Artikel ist der kritische Punkt benannt:

Die Landesdatenschutzbeauftragten Berlins und Schleswig-Holsteins kritisieren, dass dabei ein Webseitenbetreiber nur seine eigenen Besucher sieht, Google aber Kenntnis zu allen Analytics-basierten Webseiten, die der Nutzer besucht hat, erlangen kann. Diese Nutzungsdaten könne das Unternehmen für weitere eigene Auswertungen verwenden.

Tatsächlich verstößt Google mit der Speicherung von personenbezogenen Daten (zu denen die IP-Adresse gehört) gegen geltendes deutsches Recht. Ich bin gespannt, wie man dort auf die Vorhalte reagiert.

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