Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Das Bundesverfassungsgericht hat, zum zweiten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, ein neues Grundrecht erschaffen: Das erste war, im Streit über die Volkszählung vor 25 Jahren, das Grundrecht "auf informationelle Selbstbestimmung".

Das neue Grundrecht trägt einen noch komplizierteren Namen, die Richter nennen es "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Man kann das neue Grundrecht auch "Computer-Grundrecht" nennen.

[..]

Die lalligen Allgemeinplätze, die bisher die staatliche Infiltration in Computer-Systeme rechtfertigen sollten (wenn "die Abwehr der dringenden Gefahr oder die Verhütung von Straftaten ... auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre") sind verfassungswidrig.

Heribert Prantl in der SZ.